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Rechtsanwaltskanzlei
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Informationspflicht gemäß § 6TDG
Die seit dem 1.1.2002 eingeführten neuen Informationspflichten gemäß
§6 TDG gelten auch für die Anwaltshomepage. Laut Gesetzesbegründung sind
Anwälte verpflichtet, auf die berufsrechtlichen Regelungen hinzuweisen.
Ausreichend ist ein Link auf eine entsprechende Sammlung im Netz:
Bundesrechtsanwaltskammer
Die berufsrechtlichen Regelungen für Rechtsanwälte sind:
- Berufsordnung (BORA - Stand 1.5.2002)
- Fachanwaltsordnung (FAO)
- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
- Bundesgebührenordnung (BRAGO)
- Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft (Stand:
1.11.2001)
- Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland
(EuRAG - Stand 9.3.2000)
- Law Implementing the Directives of the European Community (pdf) pertaining
to the professional law regulating the legal profession
- Richtlinien der österreichischen Rechtsanwaltskammertags
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